Maasholm 7.12.2011
Öffentliche Mitteilung der Geltendmachung von Designrechten ( Geschmacksmuster nach Deutschem Recht) … i.A.
Wir beobachten mit Interesse die weitere Entwicklung der Firma
Saab in Trollhättan
Heute hat der Insolvenzverwalter Guy Lofalk den Antrag gestellt, dass Restruktuierungsverfahren zu beenden. Aus Pressemitteilungen ist ersichtlich, dass General Motors, selbst restruktuiert, wieder am Aktienmarkt mit ca. 30 Dollar, derzeitiger Kurs ca. 21 Dollar (also 1/3 des neuen Kapitalvermögens ist schon wieder dahingeflossen), einer Übernahme durch die chinesischen Firmen Youngman und Pang Da
nicht zustimmen möchte, da damit die Nutzung von Fertigungs- und Designrechten für GM in China nicht mehr geschützt sei, ansich eine nachvollziehbare Einstellung.
Die Firma Swedisch Automobiles, die die Firma Saab besitzrechtlich verwaltet, nach juristischen Maßstäben nicht in dem Masse, dass sie ihr formales Eigentum, die Fa. Saab, veräußern könnte, hat es bislang abgelehnt, mit anderen in Europa zu kooperieren.
Nach allem, was wir wissen, ging es offensichtlich nur darum, die Fa. Saab ohne entsprechende Fertigungsrechte zu veräußern.
Die Lage von Firmen in Europa ist gekennzeichnet durch einen potentiellen Verlust von Rechten und Eigentum, weil die EU und die Länder in der EuroZone es nicht verstehen, sich gegen die Attacken aus der Finanzindustrie zu wehren und ihre Souveränität aufrecht zu erhalten.
Wir nehmen hiermit Rechte an Designelementen (Geschmacksmuster) in Bezug auf Landfahrzeuge ( Personenkraftwagen) wahr:
Dabei handelt es sich um ein Design, dass es nach unserer Kenntnis derzeit im internationalem Automobilbau nicht gibt. Für Fahrzeuge der Mittelklasse bis zu einer Länge von 4,60 m, im Rahmen der Bezugnahme auf die Fa. Saab ist es ein Saab 9.3, ist das Design der Aerodynamik geschuldet und insoweit mit den Grundgedanken der Designentwicklung der Fa. Saab vergleichbar.
Es folgt der Konstruktionsänderung von Kühlsystemen und der Bemühung um Reduzierung von Energieeinsätzen, ob elektrisch oder herkömmlich.
Das Design folgt der Massgabe, dass der Flügel vor den Elementen des Autokühlers gesetzt wird, einen vergrößerten Umfang von ca. 0,6 M einnimmt und deswegen die Motorhaube im oberen Abschnitt ein kreisrundes Design einnehmen muss, und in Bezug auf die Proportionen von Mittelklassefahrzeugen die Motorhaube in der Schnittansicht nur noch eine leicht ansteigenden Kontur aufweisen kann. Dies wird anhand der beispielhaften Zeichnung illustriert:

Stand 7.12.2011